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Neue Heilmittelrichtlinie

Ab dem 01.01.2021 werden sich die Heilmittelrichtlinien im Krankenkassen-bereich ändern. In diesem Zusammenhang gibt es neue Verordnungsblätter (Rezepte) und auch Neuerungen im Ablauf. Eine dieser Neuerungen beinhaltet, dass die Verordnungen bei Bedarf nur noch vor Behandlungsbeginn geändert werden können.

Daher müssen Verordnungen in Zukunft mindestens 2 Tage vor Behandlungsbeginn bei uns sein. Dies ist persönlich möglich, oder als Bild über unsere Mobilnummer (Whatsapp, MMS, Signal), E-Mail, oder als Fax. Die Kontaktdaten finden Sie unter "Kontakt".

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